


Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht. Wir sichern Arbeitsplätze. Eine Kündigung wird schneller ausgesprochen als die meisten erwarten würden - die persönlichen, sozialen und finanziellen Konsequenzen sind oft unvorhersehbar. Wenden Sie sich an uns, Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Gerade unsere Erfahrungen aus vielen Städten und Landkreisen, in denen wir vertreten sind, insbesondere auch Hamburg, können wir uns für Sie in Kiel besonders stark machen |
Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung und den durch das Arbeitsrecht gegebenen Schutz gegen nicht gerechtfertigte oder voreilige Kündigungen, Abmahnungen oder sonstige Repressalien (Mobbing) und lassen Sie sich zunächst einfach unverbindlich von uns beraten!
DENN ES GILT FRISTEN NICHT ZU VERPASSEN: So hat der Betroffene nach Zugang des Kündigungsschreibens maximal 3 Wochen Zeit, um bei dem für Hamburg zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Es laufen jedoch im Arbeitsrecht auch noch Fristen von wenigen Tagen, so dass schnelles Handeln geboten ist - versäumen Sie nicht, sich alsbald an uns zu wenden. Das Verstreichenlassen dieser Frist kann existenzgefährdend sein.
ACHTUNG! Wenn Ihnen gekündigt wurde, beachten Sie unbedingt unsere Tipps in der nächsten Rubrik (rechts im Menü auswählen). Wichtig: IMMER SOFORT HANDELN UND NICHT WARTEN.
Verpassen Sie keine Fristen und vereinbaren Sie sofort einen Termin (Rufen Sie an unter 040 68 86 02 61 oder nutzen Sie unser Kontaktformular und kommen Sie zum vereinbarten Termin in unsere Kanzlei in Kiel. In dringenden Ausnahmefällen kommen wir auch zu Ihnen.
Es ist verständlich, dass Ihnen etliche Fragen durch den Kopf schwirren, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber unerwartet eine Kündigung überreicht.
Dennoch sollten Sie sich nun nicht die Zeit nehmen, sich erst einmal von dem Schock zu erholen – unverzüglicher Handlungsbedarf ist geboten! So sollten Sie bestenfalls am Tag des Kündigungserhalts zwei Dinge tun:
Welche Informationen braucht mein Anwalt, um meine Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen?
Um sich einen möglichst vollständigen Überblick hinsichtlich Ihres Arbeitsverhältnisses verschaffen zu können – dies bedeutet, nicht ausschließlich das umfängliche Wissen um Ihre arbeitvertraglichen Grundlagen, sondern auch die „Rahmendaten“ Ihres Arbeitgebers – benötigt er folgende Unterlagen und Informationen zur rechtlichen Beurteilung Ihrer Lage:
Um die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und der darin aufgeführten Fristberechnung rechtlich prüfen zu können, ist der Arbeitvertrag gewissermaßen das "A und O". Bringen Sie diesen daher unbedingt zum Besprechungstermin mit und sollten Sie bei dem gleichen Arbeitgeber ebenso einen weiteren Vertrag unterzeichnet haben oder gab es bereits bei Ihrem Unternehmen einen Verkauf, eine Übernahme oder Fusion, so führen Sie bitte auch jegliche anderen Verträge (Arbeitsvertrag, Änderungsvertrag oder sonstige Vereinbarungen, die mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbart wurden) mit sich.
Ihr Anwalt benötigt sämtliche Ihnen übereichten Kündigungen im Original, um zu überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber in Zuge der Kündigung alle Formalien wirksam einhielt. Daher bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen zum Besprechungstermin mit, einschließlich Briefumschlag bzw. Briefumschläge.
Um sich einen Überblick hinsichtlich des regelmäßig gezahlten Gehalts, aller Zulagen inbegriffen, eventuell regelmäßig angefallener Überstunden u.ä. verschaffen zu können, führen Sie bitte sofern möglich die letzten vier Monats-Gehaltsabrechnungen mit sich, wenn Sie zum Besprechungstermin kommen.
Auch wenn Ihrer Kündigungserklärung kein Grund oder auch ein anderer Grund aufgeführt wurde, wäre es möglich, dass Ihr Arbeitgeber versucht, als Begründung für die Kündigung angebliches Fehlverhalten anzuführen. Daher ist es für Ihren Anwalt wichtig, davon Kenntnis zu nehmen, was Ihr Arbeitgeber womöglich "in der Hinterhand" halten könnte. Daher bringen Sie bitte alle Ihnen womöglich in der Vergangenheit übergebenen Abmahnungen zum Besprechungstermin mit sich, selbst dann, wenn Sie diese vor geraumer Zeit entgegennahmen.
Es könnte für Ihren Anwalt wichtig sein, darüber Bescheid zu wissen, welche Anzahl von Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen tätig ist, Ihre wöchentliche Stundenzahl, seit wann Sie Ihre Arbeit im Unternehmen ausüben usw. Listen Sie die Nahmen Ihrer Kollegen (sofern Sie nicht in einem „Großbetrieb“ angestellt sind) für den Besprechungstermin vorläufig auf.
Sollte es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat geben, der womöglich vor Ausspruch der Kündigung arbeitgeberseitig angehört wurde, bitten Sie diesen um die Aushändigung einer Kopie der Anhörungsunterlagen.
Zu dem Besprechungstermin mit Ihrem Anwalt sollten Sie nach Möglichkeit sämtlichen Schriftverkehr, der zusammenhängend mit Ihrem Arbeitsverhältnis ablief und jegliche Schriftstücke, die Ihnen von Arbeitgeberseite zugingen mitbringen. Hiermit ersparen Sie Ihrem Anwalt etwaiges Nachfordern einzelner Dokumente und sich selbst unnötige Wege.
Nichtsdestotrotz zögern Sie die Vereinbarung eines Besprechungstermins nicht heraus, weil Sie womöglich nicht gleich alle relevanten Unterlagen finden – Schnelligkeit geht vor Vollständigkeit!